AbteilungenAktuellesAmtsleiterAmtstafelAnfrage und E-MailBürgermeisterBürgerserviceDein PfarrwerfenDigitaler Ortsplane5-GemeindeEinrichtungenFilialkirche PöhamFinanzdaten - offener HaushaltFormulareFundamtGastronomie/UnterkünfteGebühren und AbgabenGemeindepolitikGemeindevertretungGemeindeverwaltungGemeindewappenGesundheit und SozialesGremien und AusschüsseJobs in der RegionKontaktMitarbeiterInnenMüllabfuhrtermineOrtsgeschichteOrtsvereinePfarrwerfen aktuellSchule und Bildungstatistische DatenThema wählenUnsere AmtssignaturVeranstaltungenVerordnungenVizebürgermeisterinWahlergebnisseWirtschaftWissenswertesZuständigkeiten
Standort: Startseite > Bürgerservice > Verordnungen
Bei der Bürgschaft handelt es sich um eine Sicherstellung einer Schuld durch eine Dritte/einen Dritten. Sie kann betragsmäßig oder zeitlich begrenzt werden.
Die Bürgin/der Bürge verpflichtet sich, die offenen Schulden bei der Gläubigerin/dem Gläubiger zu bezahlen, sofern die Hauptschuldnerin/der Hauptschuldner ihren/seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Nur eine schriftliche Bürgschaftsverpflichtung ist gültig.
Je nach Haftungsvoraussetzungen wird zwischen folgenden Arten von Bürgschaften unterschieden:
Eine übernommene Bürgschaft bedeutet eine Einschränkung der Kreditwürdigkeit der Bürgin/des Bürgen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Bürgschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion